
EU macht den Weg für Genomeditierung frei
Nach Jahren erbitterter Debatten hat das Europäische Parlament den Weg für Neue genomische Techniken freigemacht. Während Züchter und Forscher von einem überfälligen Modernisierungsschritt sprechen, warnen die Grünen vor einer Deregulierung. Die wissenschaftliche Evidenz spricht allerdings eher für die Befürworter. Wenn der Nebel verraucht ist, könnte auch wieder in den Vordergrund gerückt werden, um welche neuen Pflanzensorten es eigentlich geht, und was die Technologie dabei möglich macht. Einige deutsche Saatgutzüchter zeigen sich durchaus erleichtert, im internationalen Wettbewerb auch die heimische Region bearbeiten zu können.
Mit der finalen Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verordnung über Neue genomische Techniken (NGT) endet ein jahrelanger Streit um die Regulierung moderner Pflanzenzüchtung in Europa. Für Pflanzenzüchter, Agrarforscher und große Teile der Wissenschaft gilt die Entscheidung als überfällige Anpassung des Rechtsrahmens an den Stand der Technik. Umweltverbände und die Grünen sprechen dagegen von einer Deregulierung zulasten von Verbraucherschutz und Biodiversität.
Züchtung innerhalb einer Pflanzenart erleichtert
Im Kern geht es um Pflanzen, deren Erbgut mit Methoden wie CRISPR/Cas gezielt verändert wurde. Anders als bei klassischen transgenen Organismen werden dabei häufig keine artfremden Gene eingeführt. Viele der Veränderungen könnten theoretisch auch durch natürliche Mutationen oder konventionelle Züchtung entstehen – allerdings deutlich langsamer und weniger präzise.
Genau dieser Unterschied war einer der Hauptgründe für die Reform. Bislang wurden auch solche Pflanzen in der EU weitgehend wie klassische gentechnisch veränderte Organismen reguliert. Forscher und Unternehmen kritisierten seit Jahren, dass Europa dadurch gegenüber den USA, China, Großbritannien oder Argentinien an Wettbewerbsfähigkeit verliere. Während dort bereits zahlreiche genomeditierte Pflanzen entwickelt und teilweise vermarktet werden, blieb die Technologie in Europa überwiegend auf Labore beschränkt.
Saatgutunternehmen frohlocken …
Der Saatgutkonzern KWS bezeichnet die Verabschiedung der Verordnung als „wichtigen Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU“. Das Unternehmen sieht nun erstmals die Möglichkeit, Genome Editing auch in der Produktentwicklung und in Feldversuchen einzusetzen. Aus Sicht der Züchter könnten die neuen Verfahren helfen, Pflanzen schneller an Trockenheit, Krankheiten oder neue klimatische Bedingungen anzupassen und gleichzeitig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
… Gegner bleiben Gegner
Die Gegner der Reform sehen die Entwicklung deutlich kritischer. Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling spricht von einem „schwarzen Tag“ für Verbraucher- und Umweltschutz. Er kritisiert insbesondere vereinfachte Zulassungsverfahren, fehlende Kennzeichnungspflichten für bestimmte Produkte sowie mögliche Auswirkungen auf die gentechnikfreie Landwirtschaft. Zudem befürchten die Grünen eine weitere Konzentration des Saatgutmarktes durch Patente auf neue Pflanzensorten.
Tatsächlich berühren einige dieser Punkte reale politische Fragen. Insbesondere die Patentierung genomeditierter Pflanzen wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Allerdings richtet sich ein Großteil der öffentlichen Kritik weiterhin gegen vermeintliche Risiken der Technologie selbst. Hier zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen politischer Debatte und wissenschaftlicher Bewertung.
Die meisten wissenschaftlichen Akademien Europas sowie zahlreiche Fachgesellschaften vertreten seit Jahren die Auffassung, dass das Risiko einer Pflanze primär von ihren Eigenschaften und nicht von der eingesetzten Züchtungsmethode ausgeht. Entsprechend argumentieren Befürworter, dass Pflanzen mit kleinen, gezielten Genomänderungen nicht pauschal denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen sollten wie transgene Organismen der ersten Gentechnikgeneration.
Die oft gezeichneten Szenarien einer unkontrollierten Freisetzung neuartiger „Frankenstein-Pflanzen“ finden in den wissenschaftlichen Bewertungen bislang wenig Unterstützung. Die neuen Regelungen schaffen vielmehr eine Unterscheidung zwischen Veränderungen, die auch auf natürlichem Wege entstehen könnten, und komplexeren gentechnischen Eingriffen, die weiterhin streng reguliert bleiben.
Abstimmungsverhalten in Deutschland und Österreich
Im EU-Ministerrat (entscheidend für die Position der Mitgliedstaaten) haben sich Deutschland und Österreich unterschiedlich verhalten:
- Deutschland hat sich enthalten.
- Österreich hat gegen die Verordnung gestimmt.
Gegen den Text stimmten außerdem Kroatien, Ungarn, Rumänien, Slowenien und die Slowakei. Belgien und Bulgarien enthielten sich ebenfalls.
Österreich begründete sein Nein insbesondere mit dem Vorsorgeprinzip, fehlenden Risikoprüfungen für NGT-1-Pflanzen und dem Verzicht auf eine Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel.
Im Europäischen Parlament in der heutigen Schlussabstimmung erfolgt diese nicht nach Ländern getrennt, sondern nach einzelnen Abgeordneten und Fraktionen. Daher gibt es keine offizielle deutsche oder österreichische Gesamtposition. In Vorabstimmungen auffallend war, dass gerade die CSU-Minister der Bundesregierung Dorothee Bär und Alois Rainer (Forschung sowie Landwirtschaft) den Trend zu einer Zustimmung zur Reform begrüßten, obwohl man sich selbst nicht auf ein positives Abstimmungsverhalten innerhalb der Regierung hatte einigen können. Dies ist umso bemerkenswerter, da es gerade die CSU in Bayern mit dem einstigen „Lebensminister“ Markus Söder gewesen ist, die gerne Gentechnik-frei-Schilder medienwirksam aufgestellt hat und sich in einer Rolle des mutigen Kämpfers gegen eine vermeintliche Gen- und Agrarlobby gefiel.
Es ist davon auszugehen, dass:
- EVP, Renew und große Teile der Konservativen überwiegend für die NGT-Verordnung,
- Grüne und Linke überwiegend dagegen stimmten,
- die Sozialdemokraten dürften teilweise gespalten abgestimmt haben.
Mit der Verordnung könnte Europa nun versuchen, den Anschluss an die internationale Entwicklung wiederherzustellen. Ob daraus tatsächlich eine neue Innovationsdynamik in der Pflanzenzüchtung entsteht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Züchter endet jedoch zunächst eine lange Phase regulatorischer Unsicherheit.
Für den Wissenschaftskreis Genomi und Gentechnik e.V., WGG, ist die Reform ein Meilenstein: „Mit dieser Abstimmung endet ein achtjähriger Stillstand. Acht Jahre rechtlicher Unsicherheit seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall Confédération Paysanne (C-528/16). Künftig werden die Eigenschaften der erzeugten Pflanzen bewertet – nicht mehr die Methode, mit der sie erzeugt wurden. Das stellt einen grundlegenden Paradigmenwechsel dar“, sagt Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany.
Die eigentliche Arbeit beginne jedoch erst jetzt. Der WGG ruft daher alle Beteiligten dazu auf, unverzüglich den Dialog mit der Europäischen Kommission aufzunehmen, um die Verordnung innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig umzusetzen und durch einen offenen Austausch mit der Gesellschaft mit Leben zu füllen.

Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK Gatersleben, Andreas Baehring
Robert Hoffie
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, BMFTR